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   OLG Koblenz, 04.06.2013 - 3 U 375/13   

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https://dejure.org/2013,13201
OLG Koblenz, 04.06.2013 - 3 U 375/13 (https://dejure.org/2013,13201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.06.2013 - 3 U 375/13 (https://dejure.org/2013,13201)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Juni 2013 - 3 U 375/13 (https://dejure.org/2013,13201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 314 BGB, § 624 BGB, § 723 BGB, § 20 Abs 1 GWB, § 20 Abs 2 GWB
    Abbruch der Geschäftsbeziehung zwischen einem Kosmetikinstitut und einem Kosmetikproduktehersteller: Anspruch des Kosmetikinstituts auf Weiterbelieferung; Frist für die ordentliche Kündigung von Dauerschuldverhältnissen

  • Betriebs-Berater

    Keine Weiterbelieferung bei Abbruch einer Lieferbeziehung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Gesetzliche Kündigungsfrist" von 12 Monaten im Vertrieb?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2013, 715
  • BB 2013, 2131
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2013 - 3 U 375/13
    Ungeachtet dessen würde es sich andernfalls um unstreitigen Vortrag handeln, der in zweiter Instanz jederzeit geltend gemacht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.11.2004 - IX ZR 229/03 - FamRZ 2005, 268 f.; Zöller/Heßler, aaO, § 531 Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 28.02.1972 - III ZR 212/70

    Rechtsnatur und Kündbarkeit eines Belegarztvertrags - Voraussetzungen für das

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.06.2013 - 3 U 375/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH im Belegarztfall (Urteil vom 28.02.1972 - III ZR 212/70 - NJW 1972, 1128 ff.) handelt es sich dabei aber nicht um eine starre Kündigungsfrist.
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